Der Schulbetrieb findet auf Basis der jeweiligen Stundenpläne in Präsenz statt.
Testungen sind grundsätzlich freiwillig und werden nur in der ersten und zweiten Schulwoche empfohlen.
Maskenpflicht besteht keine.
Bei bekannten Corona-Fällen kann die Schulleitung innerhalb eines begrenzten Zeitraumes Test- bzw. Maskenpflicht anordnen. Diese Anordnung wird rechtzeitig kommuniziert und auch der Bildungsdirektion zur Kenntnis gebracht.
Die dafür nötige Einverständniserklärung wurde zu Schulbeginn ausgegeben.
Sind Familien mit der Teilnahme an Testungen in der Schule nicht einverstanden, wechselt das Kind automatisch in den ortsungebundenen Unterricht.
Es können auch Testergebnisse von befugten Stellen erbracht werden. Dann ist die Teilnahme am Unterricht möglich.
Schulveranstaltungen sind möglich und werden mithilfe von Risikoanalysen geplant und organisiert.